Über uns (vdek)

Gesetzlicher Auftrag

Gemäß des § 5 SGB XI fördern die gesetzlichen Pflegekassen Leistungen zur Prävention für Bewohner:innen stationärer Pflegeeinrichtungen.

Diesen Auftrag haben die gesetzlichen Pflegekassen mit dem Präventionsgesetz im Jahr 2015 erhalten. Die Ersatzkassen haben sich für ein gemeinsames Agieren entschlossen und wirken auf Ebene des Verbands der Ersatzkassen e. V. (vdek) zusammen. Seit 2016 setzt sich der vdek im Namen und Auftrag der sechs Ersatzkassen mit Praxis- sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekten dafür ein, die Gesundheit und das Wohlbefinden von Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen zu fördern.

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleister aller sechs Ersatzkassen, die zusammen rund 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern.

Weitere Informationen zum vdek finden Sie unter

vdek.com