Förderkriterien nach §§ 20 und 20a SGB V

Im Leitfaden Prävention der gesetzlichen Krankenkassen sind die inhaltlichen Handlungsfelder und qualitativen Kriterien für die Leistungen der Krankenkassen verbindlich definiert. 

Der Leitfaden Prävention steht nachfolgend zum Download bereit. Im Kapitel 4 sind die Anforderungen an förderfähige Leistungen in Lebenswelten nach §§ 20 und 20a SGB V beschrieben.

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