Über uns (vdek)

Gesetzlicher Auftrag

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen zur Prävention und Gesundheitsförderung in nichtbetrieblichen Lebenswelten sind in den § 20 und 20a SGB V festgelegt. 

Mit dem Präventionsgesetz im Jahr 2015 stärkte der Gesetzgeber den Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen Leistungen zur Prävention und Gesundheitsförderung in den sog. Lebenswelten, also dort, wo Menschen leben, lernen und arbeiten, zu erbringen. Darüber hinaus sind die Krankenkassen angehalten, mit ihren Leistungen einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen zu leisten. Die Ersatzkassen haben sich für ein gemeinsames Agieren entschlossen und wirken auf Ebene des vdek zusammen. Unter der Dachmarke „Gesunde Lebenswelten“ bündeln die Ersatzkassen seit 2016 ihr Engagement zur Stärkung der gesundheitlichen Chancengleichheit und vereinen verschiedene Aktivitäten mit dem Fokus auf Zielgruppen mit besonderem Präventions- und Gesundheitsförderungsbedarf. Mit Praxis- sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekten setzen sich die Ersatzkassen für die Menschen ein, die von Präventions- und Gesundheitsförderungsangeboten bislang weniger erreicht wurden.

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleister aller sechs Ersatzkassen, die zusammen rund 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern.

Weitere Informationen zum vdek finden Sie unter

vdek.com