Förderkriterien nach §§ 20 und 20a SGB V

Im Leitfaden Prävention der gesetzlichen Krankenkassen sind die inhaltlichen Handlungsfelder und qualitativen Kriterien für die Leistungen der Krankenkassen verbindlich definiert.

Der Leitfaden Prävention steht nachfolgend zum Download bereit. Im Kapitel 4 sind die Anforderungen an förderfähige Leistungen in Lebenswelten nach §§ 20 und 20a SGB V beschrieben.